28. Februar 2012 – Kinder sollen sich künftig direkt bei den Vereinten Nationen (UN) beschweren können, wenn ihre grundlegenden Menschenrechte verletzt werden. Ein entsprechendes Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention wird in Genf von Deutschland und 17 anderen Staaten unterzeichnet.
„Tobias, hör‘ mal: Jedes Kind hat das Recht auf einen bestimmten Lebensstandard. Sind Eltern dazu aus eigener Kraft nicht in der Lage, muss der Staat den Eltern Unterstützung bieten. Weißt du was das heißt? Ein bestimmter Lebensstandard?“ Tim schaut seinen Freund fragend an. Tobias überlegt „Standard ist das was alle haben. Also Standard ist ein Fernseher, ein Klo, ein Auto und eine Kaffeemaschine. Vielleicht auch ein Grill und ein Sofa.“ „Meinst du auch eine Playstation? Alle die ich kenne, haben eine. Ich werde meinen Eltern sagen, dass der Staat sie unterstützt beim Standard. Die wissen das bestimmt nicht.“ „Ja, gute Idee Tim. Ich sage das meinen Eltern auch mal wegen der Nike Free. Hat schließlich auch jeder.“
Das sind die wichtigsten Kinderrechte:
1. Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden. Kinder haben das Recht, so gesund wie möglich zu leben.
2. Kinder haben ein Recht auf Schutz und Fürsorge durch ihre Eltern. Wenn Eltern ihre Kinder vernachlässigen oder misshandeln, muss der Staat dafür sorgen, dass die Kinder einen neuen Lebensplatz bekommen.
3. Jedes Kind hat ein Recht auf eine Identität und auf Familie. Dazu gehört das Recht auf einen Namen, eine Geburtsurkunde und Nationalität.
4. Kinder dürfen nicht willkürlich von ihrer Familie getrennt werden.
5. Kinder haben nicht nur ein Recht auf Bildung, sondern auch die Pflicht zum Schulbesuch.
6. Kinder haben das Recht auf Erholung und Spiel. Es muss also auch genügend Platz und Raum dafür zur Verfügung stehen.
7. Kinder haben das Recht, sich zu informieren, eine eigene Meinung zu haben und an Entscheidungen beteiligt zu werden, die sie betreffen. Das gilt im alltäglichen Leben wie auch beispielsweise im Fall einer Scheidung. Hier müssen die Kinder angehört werden, bei wem sie zukünftig leben wollen.
8. Jedes Kind hat das Recht auf einen bestimmten Lebensstandard. Sind Eltern dazu nicht aus eigener Kraft in der Lage, muss der Staat den Eltern Unterstützung bieten.
9. Kinder dürfen nicht arbeiten oder ausgebeutet werden.
10. Kinder müssen vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt geschützt werden. Erst 2000 wurde in Deutschland das „Recht auf eine gewaltfreie Erziehung“ festgeschrieben. Bis dahin waren Schläge als „Erziehungsmaßnahme“ nicht verboten.
11. Behinderte Kinder haben ein besonderes Recht auf Fürsorge und auf ein aktives und möglichst selbstständiges Leben.
12. Kinder brauchen besonderen Schutz im Krieg und auf der Flucht.
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